Die 13. AHV-Rente – Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge

In unserem neusten Blog erfahren Sie mehr zu den möglichen Änderungen innerhalb der beruflichen Vorsorge aufgrund der Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente vom 3. März 2024.

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Am 3. März 2024 haben Volk und Stände die Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Mit der Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente wird die AHV-Rente ab 2026 um 8.3 Prozent erhöht. Ein Anspruch auf Ergänzungsleistung bleibt trotz der 13. Rente bestehen. Sämtliche Pensionierte erhalten somit mehr Geld, auch diejenigen mit Ergänzungsleistungen. Eine alleinstehende Person, welche heute die Maximalrente von CHF 29'400 pro Jahr beziehungsweise CHF 2'450 pro Monat erhält, würde ab 2026 einen Zuschlag von CHF 2'450 pro Jahr erhalten. Die zukünftige AHV-Maximalrente beläuft sich somit auf CHF 31'850 pro Jahr. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass die AHV-Renten im 2025 einen Teuerungsausgleich erfahren dürften. In der Regel passt der Bundesrat die Renten alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung (Mischindex) an.

Durch die Erhöhung der zukünftigen AHV-Maximalrente müssten sich auch diverse Kennzahlen im Bereich der zweiten und dritten Säule ändern. Nachfolgend eine kleine Übersicht. Der erwartete Teuerungsausgleich im 2025 wird dabei nicht berücksichtigt.

Die Erhöhung des Koordinationsabzuges hätte zur Folge, dass sich bei Versicherten mit einer umhüllenden Lösung bis zum AHV-Jahreslohn, welcher über dem Obligatorium liegt, der versicherte Lohn und damit die Sparbeiträge reduzieren würden. Aus meiner Sicht würde die zweite Säule - insbesondere für Personen mit tiefen Löhnen und Teilzeitbeschäftigte aufgrund der höheren Eintrittsschwelle - geschwächt werden. Auch müssten die Versicherten einen höheren Nettolohn aufgrund tieferer Arbeitnehmerbeiträge versteuern – die tieferen Beiträge könnten mit dem höheren Beitrag in die Säule 3a kompensiert werden. Selbstverständlich hat die 13. AHV-Rente auch Einfluss auf unsere Vorsorgelösungen mit der PensUnit und PensFlex. Die Eintrittsschwelle in einen 1e-Plan bei der PensFlex könnte um CHF 11'025 auf CHF 143'325 ansteigen.

Die BVG-Reform 21 kommt in diesem Jahr ebenfalls noch vor das Volk. Bei einem "Ja" stehen weitere Änderungen bezüglich der Kennzahlen bevor.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen rund um dieses komplexe Thema zur Verfügung.

 

04.04.2024
Philippe Messerli
Steuer- und Vorsorgespezialist



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