Am 1. Januar 2020 trat das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft, das in erster Linie den Kunden- und Anlegerschutz stärken soll. Den Informationspflichten des FIDLEG kommen wir mit den nachfolgenden Angaben nach. Viele dieser Informationen sind Ihnen unabhängig von FIDLEG bereits aus den Vertragsunterlagen, Broschüren oder von der Homepage der Bank geläufig.