Das 3-Säulen-System ist seit dem Jahr 1972 in der schweizerischen Bundesverfassung verankert und ist ein zentraler Bestandteil unserer sozialen Sicherheit. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung bildet zusammen mit der Invalidenversicherung die erste Säule. Die zweite Säule bildet die berufliche Vorsorge mit den verschiedenen Pensionskassen und die dritte Säule die freiwillige Selbstvorsorge.
Das Leistungsziel der ersten beiden Säulen ist es, den Versicherten die Fortsetzung ihres bisherigen Lebensstandards im dritten Lebensabschnitt zu garantieren. Gemäss Leistungsziel sollten die zukünftigen Renten ca. 60% des letzten Einkommens generieren. In den letzten 20 Jahren sind die Renten aus den ersten beiden Säulen um ca. 20% gesunken und das Leistungsziel wird daher meistens weit verfehlt. Mit Eintritt in die Pension beginnt somit für viele Rentner ein Vermögensverzehr, was für diese ein beunruhigender Gedanke sein kann. Auch die Zukunftsaussichten versprechen keine Besserung. Denn die Lebenshaltungskosten werden weiterhin steigen und auch die Lebenserwartung wird zukünftig weiterhin zunehmen. Gerade deshalb soll auch der Umwandlungssatz bei der nächsten BVG-Reform nach unten korrigiert werden. Mit der Abzugsfähigkeit der Beiträge an die 3a-Säule soll ein Anreiz für das private Sparen gelegt werden, um die zukünftige Einkommenslücke nach Pensionierung zu mindern.
Doch auch innerhalb der beruflichen Vorsorge gibt es während der Erwerbstätigkeit Optimierungsmöglichkeiten – vor allem für Unternehmer oder Fach- und Führungskräfte. Das Potential für Steuer- und Vorsorgeoptimierungen innerhalb der beruflichen Vorsorge im Überobligatorium ist enorm. Mit einer guten Vorsorgelösung erhöhen Sie Ihr Alterskapital und können den dritten Lebensabschnitt umso sorgloser geniessen. Ausserdem führt eine gute private Altersvorsorge zu mehr Handlungsspielraum im Zusammenhang mit der Übergabe der eigenen Unternehmung. Sie sind dann beispielsweise nicht zwingend auf einen hohen Verkaufspreis angewiesen.