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Steuern, Vorsorge

Vorsorgegelder selbstbestimmend investieren

Das Schweizer 3-Säulen-System bietet eine solide Grundlage für die Altersvorsorge, doch die Renten aus der ersten und zweiten Säule reichen oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Entdecken Sie, wie Sie mit gezielten Optimierungen in der beruflichen Vorsorge und individuellen Vorsorgelösungen Ihr Alterskapital erhöhen und Steuervorteile nutzen können. Unsere massgeschneiderten Lösungen helfen Ihnen, Ihre Altersvorsorge optimal zu gestalten.

4 Min.

Kaderlösungen / Vorsorgegelder selbstbestimmend investieren

Das 3-Säulen-System ist seit dem Jahr 1972 in der schweizerischen Bundesverfassung verankert und ist ein zentraler Bestandteil unserer sozialen Sicherheit. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung bildet zusammen mit der Invalidenversicherung die erste Säule. Die zweite Säule bildet die berufliche Vorsorge mit den verschiedenen Pensionskassen und die dritte Säule die freiwillige Selbstvorsorge. 

 

Das Leistungsziel der ersten beiden Säulen ist es, den Versicherten die Fortsetzung ihres bisherigen Lebensstandards im dritten Lebensabschnitt zu garantieren. Gemäss Leistungsziel sollten die zukünftigen Renten ca. 60% des letzten Einkommens generieren. In den letzten 20 Jahren sind die Renten aus den ersten beiden Säulen um ca. 20% gesunken und das Leistungsziel wird daher meistens weit verfehlt. Mit Eintritt in die Pension beginnt somit für viele Rentner ein Vermögensverzehr, was für diese ein beunruhigender Gedanke sein kann. Auch die Zukunftsaussichten versprechen keine Besserung. Denn die Lebenshaltungskosten werden weiterhin steigen und auch die Lebenserwartung wird zukünftig weiterhin zunehmen. Gerade deshalb soll auch der Umwandlungssatz bei der nächsten BVG-Reform nach unten korrigiert werden. Mit der Abzugsfähigkeit der Beiträge an die 3a-Säule soll ein Anreiz für das private Sparen gelegt werden, um die zukünftige Einkommenslücke nach Pensionierung zu mindern.

 

Doch auch innerhalb der beruflichen Vorsorge gibt es während der Erwerbstätigkeit Optimierungsmöglichkeiten – vor allem für Unternehmer oder Fach- und Führungskräfte. Das Potential für Steuer- und Vorsorgeoptimierungen innerhalb der beruflichen Vorsorge im Überobligatorium ist enorm. Mit einer guten Vorsorgelösung erhöhen Sie Ihr Alterskapital und können den dritten Lebensabschnitt umso sorgloser geniessen. Ausserdem führt eine gute private Altersvorsorge zu mehr Handlungsspielraum im Zusammenhang mit der Übergabe der eigenen Unternehmung. Sie sind dann beispielsweise nicht zwingend auf einen hohen Verkaufspreis angewiesen.

 

Wie funktioniert die berufliche Vorsorge?

Während bei der ersten Säule das Umlageverfahren angewendet wird und die laufenden Kosten mit den laufenden Einnahmen gedeckt werden, beruht die berufliche Vorsorge auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Jede versicherte Person spart ihr eigenes individuelles Altersguthaben an. Die jährlichen Sparbeiträge werden innerhalb der Pensionskasse verzinst. Der gesetzliche Zinssatz im Obligatorium liegt gemäss BVG bei 1.25%. Wie bereits angedeutet, wird in der beruflichen Vorsorge zwischen dem Obligatorium und dem Überobligatorium unterschieden. Sämtliche Bruttolöhne ab einer Eintrittsschwelle von CHF 22‘680 bis zu CHF 90‘720 (Stand 2025) pro Jahr sind dem BVG-Obligatorium zuzuordnen und sind gemäss Gesetz obligatorisch zu versichern. Sämtliche Lohnanteile über CHF 90‘720 pro Jahr unterstehen dem Überobligatorium und müssen von Gesetzes wegen nicht versichert werden. 

 

Die meisten Arbeitgeber und ihre Vorsorgewerke versichern die Löhne ihrer Arbeitnehmer und deren des Unternehmers trotzdem in einer umhüllenden Lösung. Dabei werden oft auch nur die minimalen Sparbeiträge angewendet. Die jährlichen Sparbeiträge zu Gunsten des Alterskapitals können jedoch bis zu 25% vom versicherten Jahreslohn betragen. Die Chance bei unseren neuen Kaderlösungen liegt bei höheren Sparbeiträgen und auch bei der direkten vollumfänglichen Zuteilung der Wertentwicklung des Alterskapitals ohne fixen Zinssatz. Die höchstmögliche Aktienquote der beiden untenstehenden Vorsorgelösungen liegt nämlich bei 85%, anders als bei Pensionskassen mit Richtlinien des BVV2 mit einer Aktienquote von 50%. Dies erhöht zusätzlich die Chance auf einen höheren Anlagegewinn. Mit einer optimalen Vorsorgelösung erhöhen Sie nicht nur Ihr Alterskapital und mindern die Steuerzahllast sondern Sie steigern gleichzeitig die Attraktivität als Arbeitgeber am Arbeitsmarkt und binden so qualifizierte Fach- und Führungskräfte langfristig an Ihr Unternehmen. Selbstverständlich müssen dabei immer die Grundsätze der beruflichen Vorsorge wie Angemessenheit, Gleichbehandlung, Planmässigkeit, Versicherungsprinzip und Kollektivität eingehalten werden. Letzterer Grundsatz verbietet nämlich sogenannte «à la carte»-Lösungen. 

 

Optimierte Kaderlösung – Einheitsstrategie

Neu bieten wir für Unternehmer und Fach- und Führungskräfte individuelle massgeschneiderte Vorsorgelösungen mit einer einheitlichen Anlagestrategie im überobligatorischen Bereich an. Aufgrund des Splittings wird die Mitfinanzierung von zu hohen Umwandlungssätzen und der Mindestzinsgarantie vermieden. Es findet keine Umverteilung statt. Die Wertentwicklung der Anlagen wird zu 100% dem Vorsorgewerk zugeteilt und jeder Versicherte partizipiert gleichermassen am Anlageergebnis der ausgewählten Strategie. Die Rendite beruht deshalb nicht auf einem fixen Zinssatz. Durch allfällig höhere Altersgutschriften im Kaderplan kann zusätzlich ein Einkaufspotential geschaffen werden. Das reglementarische Einkaufspotential wird rückwirkend mit einem Zinssatz von 2% auf das 25. Altersjahr berechnet. 

 

Nebst einem höheren Alterskapital hat diese Kadervorsorge auch diverse steuerliche Vorteile. Die geschaffene Vorsorgelücke kann mit freiwilligen Einkäufen geschlossen werden. Diese sind bei der Einkommenssteuer vollumfänglich abziehbar und mindern die private Steuerzahllast unter Umständen erheblich. Durch die höheren Beiträge mindert sich der jährlich zu versteuernde Nettolohn und auf der Seite der Gesellschaft erhöht sich der geschäftsmässig begründete Aufwand. Auch kann Ihre Unternehmung in stabilen Wirtschaftsphasen die Gewinnsteuer durch Arbeitgeberbeitragsreserven optimieren. Dies sind freiwillige Vorauszahlungen des Arbeitgebers an die Vorsorgeeinrichtung zur Deckung künftiger Arbeitgeberverpflichtungen. 

 

1e-Pläne – Private Banking innerhalb der Pensionskasse

Seit 2006 können Vorsorgeeinrichtungen mittels 1e-Plänen ihren Versicherten ab einem Jahressalär von CHF 136‘080 (Stand 2025) eine Auswahl von maximal 10 individuellen Anlagestrategien anbieten. Anders als bei der obigen Einheitsstrategie pro Vorsorgewerk gelten hier die Anlagestrategien pro versicherte Person. Die Anlagestrategie der Vorsorgegelder wird auf den persönlichen Anlagehorizont und der Risikofähigkeit abgestimmt. Der erzielte Anlageerfolg wird dem Versicherten direkt zugeteilt – es gibt keine unerwünschten Solidaritäten. 

 

Die individuelle Anlagestrategie und die direkte Zuteilung des Anlageerfolgs verspricht Transparenz und höhere Anlagechancen im aktuellen Tiefzinsumfeld. Jedoch müssen Sie sich bewusst sein, dass Sie als versicherte Person das volle Anlagerisiko tragen. Umso wichtiger ist unsere Beratung bezüglich der richtigen Anlagestrategie im Einklang mit Ihrer Risikofähigkeit und -bereitschaft. Auch bei dieser Vorsorgelösung gelten die obigen Steuervorteile. Das Einkaufspotential des Versicherten rechnet sich jedoch ohne Zins. Anders als bei der obigen Kaderlösung sind hier Sanierungsrisiken der Vorsorgeeinrichtung (Unterdeckung) ausgeschlossen. Selbstverständlich ist eine Mischvariante von beiden Vorsorgelösungen möglich. 

 

Unsere Dienstleistungen

Für die Auswahl der richtigen Vorsorgelösung und deren Anlagestrategie stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Wir analysieren vorgängig Ihre Gesamtsituation unter Einbezug von verschiedenen Aspekten wie beispielsweise der Steuer- und Unternehmungssituation, der Nachfolgeregelung, allfälligen Immobilien oder auch der übrigen Vermögenswerte. Bei Bedarf erstellen wir eine individuelle Finanzplanung, welche auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist. Wir, als Privatbank mit unserer Kernkompetenz in der Vermögensverwaltung und Anlageberatung werden Ihnen auch bei diesen Themen zur Seite stehen. 

 

Philippe Messerli
Steuer- und Vorsorgespezialist

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Philippe Messerli

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