Kontakt

Steuern, Vorsorge

Sorgenfrei und steueroptimiert in die Pension

Der Übergang in die Pension bringt für viele Rentner einen Vermögensverzehr mit sich, da die Renten aus AHV und beruflicher Vorsorge oft nicht den gewohnten Lohn ersetzen. Eine frühzeitige, umfassende Finanzplanung kann helfen, Vorsorgelücken zu schließen, Steueroptimierungen vorzunehmen und so für den Ruhestand finanziell gut aufgestellt zu sein. Entdecken Sie, wie Sie mit einer massgeschneiderten Finanzplanung Ihre Altersvorsorge sichern und Ihre Steuerlast optimieren können.

4 Min.

Sorgenfrei und steueroptimiert in die Pension

Mit Eintritt in die Pension beginnt für viele Rentner ein Vermögensverzehr. Denn die Renten aus AHV und beruflicher Vorsorge sind bei weitem nicht so hoch wie der Lohn aus dem letzten Arbeitsverhältnis. Ursprünglich sollten die Renten aus der AHV und der beruflichen Vorsorge zusammengerechnet ca. 60 Prozent des letzten Bruttolohns vor der Pensionierung ausmachen. Dies wird meistens deutlich verfehlt. Wer jetzt in den Ruhestand geht, erhält rund 20 Prozent weniger Rente aus der 2. Säule als noch im Jahr 2002.

 

Grund dafür ist einerseits die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung und andererseits die tieferen Anlagerenditen. Zukünftig wird der technische Zinssatz weiterhin sinken und so wird auch der Umwandlungssatz nach unten korrigiert werden müssen. Die Renten werden also zukünftig noch tiefer ausfallen. 

 

Wie bereits oben erwähnt, beginnen die Meisten nach der ordentlichen Pensionierung mit dem Vermögensverzehr. Dies ist selbstverständlich ein gewöhnungsbedürftiger Gedanke und deshalb kann eine frühzeitige, umfassende und vielleicht auch etwas konservative Finanzplanung die Gemüter beruhigen. Ein in finanzieller Hinsicht entspannter zukünftiger Rentner braucht eine solide Finanzplanung.

 

Was sind die Ziele einer Finanzplanung?

Eine individuelle Finanzplanung ist eine finanzielle Standortbestimmung. Aufgrund einer umfangreichen Analyse der Vermögenswerte erhält man einen detaillierten Überblick über die aktuelle finanzielle Situation. Ebenfalls zeigt eine Finanzplanung auf, mit welchen Vorsorgeleistungen man rechnen kann und ob diese den gewohnten Lebensstandard auch nach der Erwerbsaufgabe mit Berücksichtigung des Vermögens decken. Erfahrungsgemäss sind die Ausgaben im Alter höher als die zu erwartenden Einnahmen. Deshalb ist ein gut überlegtes Budget vor und nach Pension von äusserster Wichtigkeit. Diesbezüglich gibt eine Finanzplanung auch Auskunft darüber, ob man früher in den Ruhestand gehen kann, eine Teilpensionierung sinnvoll ist oder man gar über das ordentliche Pensionsalter arbeiten muss.

 

Sind Vorsorgelücken aus der Finanzplanung zu erkennen, gilt es diese bis zur Pension zu schliessen. Denn freiwillige Pensionskasseneinkäufe erhöhen die Altersleistung und sind steuerlich sehr attraktiv. Doch dazu später mehr. 

 

Eine umfassende Finanzplanung analysiert ebenfalls, ob die Familie bezüglich der Risiken Invalidität und Tod genügend abgesichert ist. 

 

Für Eigenheimbesitzer stellt sich auch immer die Frage, ob die Hypothek ganz oder zumindest teilweise zurückbezahlt werden soll. Viele gehen davon aus, dass die Hypothek später wieder aufgestockt werden kann. Auch da muss man aufpassen. Denn aufgrund des tieferen Einkommens nach der Pension sind die Tragbarkeitsnormen der Banken unter Umständen nicht mehr gegeben oder eingehalten.

 

All diese Fragen werden mittels Finanzplanung beantwortet. Je früher man sich überlegt, wie man das Leben nach der Pensionierung gestalten möchte und welche finanziellen Massnahmen vor der Pension getroffen werden sollten, desto sorgloser wird man die anschliessende Zeit antreten und auch geniessen können. In der Regel wird eine Finanzplanung zwischen den Lebensjahren von 50 bis 55 vorgenommen, so besteht noch genügend Zeit, um die richtigen Schritte einzuleiten. 

 

Steueroptimierung bei der Altersvorsorge

Bei einer Finanzplanung sollte auch das Thema Steuern keinesfalls zu kurz kommen. Im Gegenteil, bei der Altersvorsorge hat der Steuerpflichtige diverse Optionen, das steuerbare Einkommen bzw. die Steuerzahllast unter Umständen massiv zu reduzieren. 

 

Die geläufigsten Optimierungsmöglichkeiten sind sicherlich die freiwilligen Einkäufe in die Pensionskasse und auch Einzahlungen in die dritte Säule. Für die meisten Steuerpflichtigen sind dies die stärksten Hebel, um das steuerbare Einkommen zu reduzieren. Sowohl der freiwillige Einkauf wie auch die Einzahlung in die dritte Säule sind steuerlich abzugsfähig. Hingegen unterliegen die Guthaben aus der Pensionskasse und der dritten Säule nicht der Vermögenssteuer und auch die Zinsen daraus werden nicht mit der Einkommenssteuer belastet. 

 

Einkäufe in die Pensionskasse und Einzahlungen in die dritte Säule

Auf dem Vorsorgeausweis ist ersichtlich, wie hoch die maximal mögliche Einkaufssumme ist. Aufgrund der Steuerprogression sollte der Einkaufsbetrag über mehrere Jahre verteilt einbezahlt werden. Dies ist steuerlich sinnvoller, als den ganzen Betrag auf einmal einzuzahlen. Die höchste Rendite wird bei Einkäufen in den Jahren kurz vor der Pension erzielt. Will man das Guthaben aus der Pensionskasse als Kapital beziehen, so gilt es die 3-jährige Sperrfrist zu beachten. Freiwillige Einkäufe müssen deshalb zwingend drei Jahre vor dem gewünschten Pensionsalter getätigt werden, ausser das Guthaben wird in Rentenform bezogen. Bei der Variante «Rentenform» kann bis kurz vor Pension in die Pensionskasse einbezahlt werden. 

 

Die maximalen Einzahlungen in die dritte Säule werden vom Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegt. Angestellte, die bereits an einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen im Jahr 2020 bis zu CHF 6‘826 einzahlen. Für Angestellte oder Selbstständige ohne Pensionskasse beträgt die Limite 20 Prozent des Nettoeinkommens, jedoch höchstens CHF 34‘128. Bald wird auch ein nachträglicher Einkauf in die 3a Säule möglich sein. Dies gilt für Personen mit einem AHV-Einkommen, die in früheren Jahren keine oder nur Teilbeiträge in die Säule 3a einbezahlt haben. Die Einkäufe können somit vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Es wird aber noch einige Zeit dauern, ehe man die Steuersparmöglichkeit nutzen kann. 

 

Steueroptimierung bei der Pensionierung

Nicht nur während der Erwerbstätigkeit, sondern auch nach der Erwerbsaufgabe hat man die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Nach der Pensionierung ändert sich die gesamte steuerliche Situation. Viele Steuerpflichtige gehen davon aus, dass sie nach der Pensionierung weniger Steuern bezahlen. Dies ist in vielen Fällen ein Irrtum. Entscheidend dabei ist sicherlich, ob man das Guthaben aus der Pensionskasse in Rentenform oder als Kapital beziehen will. 

 

Der Kapitalbezug ist auf Dauer steuerlich attraktiver als die Rente. Die lebenslange Rente wird jedes Jahr ordentlich als Einkommen besteuert. Abzüge wie Berufskosten oder Beiträge an die dritte Säule entfallen. Der Kapitalbezug hingegen wird zu einem gesonderten Tarif einmalig besteuert. Trotzdem gilt, dass man sich nie nur aus steuerlichen Gründen gegen eine Rente entscheiden soll. Der Entscheid Rente oder Kapitalbezug ist sehr individuell und muss wohl überlegt sein. Dabei kann eine Finanzplanung wertvolle Entscheidungsgrundlagen bieten. 

 

Unsere Dienstleistung

Selbstverständlich gibt es viele weitere Gestaltungsmöglichkeiten, um die Vorsorge zu optimieren und bestenfalls auch noch steueroptimiert zu sparen. Jede Finanzplanung ist individuell und muss auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden abgestimmt werden. Viele Entscheidungen rund um die Pensionierung können nur einmal gefällt werden und haben grössere finanzielle Auswirkungen. Darum ist eine frühzeitige, gut durchdachte und vor allem exakte Planung unausweichlich. Gerne möchten wir unseren Kunden bei den verschiedenen Phasen mit Rat und Tat zur Seite stehen. 

 

Philippe Messerli
Steuer- und Vorsorgespezialist

big circle small circle tiny circle

Philippe Messerli

Steuer- und Vorsorgespezialist

Kontaktieren Sie uns
Kontaktieren Sie uns

Weitere Beiträge zu diesem Thema