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Gründung einer Stiftung – von der Planung bis Umsetzung

Erfahren Sie in der fiktiven Geschichte von Amelie mehr über die Gründung einer Stiftung - von der Planung bis zur Umsetzung. 

8 Min.

Gründung Stiftung

Die folgende Geschichte ist rein fiktiv und Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Begebenheiten sind rein zufällig.

 

Amelie ist von Kindesbeinen an im Umwelt- und Naturschutz ihrer Region engagiert. Auf die Erkenntnis, dass sie ihr Engagement durch Gründung einer gemeinnützigen Stiftung nachhaltig und sogar in grösserem Rahmen fortsetzen könnte, folgen intensive Recherchen. 

 

Schnell wird klar, dass in der Region eine Organisation fehlt, die sich ausdrücklich der Umweltbildung von Schülern annimmt. Die Ideenentwicklung und die Sammlung von Informationen über erfolgreiche Projekte und Programme in anderen Kantonen und Ländern münden in einen soliden Plan für ihre Stiftung. Ziel der Stiftung soll sein, Kinder und Jugendliche für Umweltthemen zu sensibilisieren und ihnen die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung zu geben. Unterstützt von engagierten Freunden und Kollegen sucht Amelie Sponsoren, behauptet sich gegen Skeptiker und muss die Tragfähigkeit ihrer Idee beweisen. Schliesslich gründet Amelie die Stiftung «Natur erleben» und die Stiftungsurkunde wird von den zuständigen Behörden registriert. Amelie und ihr Team starten Umweltbildungsprogramme für Schüler in der Region und verzeichnen rasch Erfolg.

 

Rückschläge gibt es auch. Manche Schulen zeigen kein Interesse an den Programmen und die Finanzierung gestaltet sich schwierig. Amelie muss sich Kritik stellen und in schwachen Stunden zweifelt sie auch mal an ihrem Projekt. Doch durch ihre Hingabe und ihr Durchhaltevermögen hat die Stiftung einen hervorragenden Ruf innerhalb und ausserhalb der Region. Immer mehr Schulen sehen sie als wertvolle Unterstützung in der Umweltbildung.

 

Als sehr beliebtes Format erweisen sich Umweltbildungswochen in Primarschulen, während denen die Kinder viel über die Natur in ihrer Umgebung lernen und selbst aktiv werden, indem sie Naturschutzpfade anlegen oder Gärten für einheimische Pflanzen gestalten. Viele Kinder engagieren sich auch nach der Teilnahme weiterhin für die Umwelt. Ein Erfolg ist auch die Unterstützung einer Schülergruppe, die sich für den Erhalt eines nahegelegenen Waldes einsetzt. Die Stiftung hilft ihr bei der Organisation von Protestaktionen und Öffentlichkeitsarbeit, was dazu führt, dass der Wald vor der Rodung gerettet wird.

 

Die Stiftung «Natur erleben» hat über die Jahre viel erreicht und beweist, dass auch eine kleine Stiftung einen bedeutenden Beitrag für die Umwelt leisten kann. Sie sensibilisiert weiterhin Kinder und Jugendliche für Umweltthemen und zeigt ihnen ihre Verantwortung für den Umweltschutz auf. Dank ihrer Arbeit werden auch zukünftig zahlreiche Projekte umgesetzt.

 

Damit eine solche Geschichte nicht frei erfunden bleibt, beleuchten wir nachfolgend einige Aspekte, die mit der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung einhergehen. 

 

Vision und Mission

Der erste Schritt besteht darin, eine klare Vision und Mission für die Stiftung zu entwickeln. Manche Stiftungen werden geschaffen, um ganz persönliche Erfahrungen und Schicksalsschläge auszudrücken. Andere Stifter hingegen möchten ihrer Passion nachgehen und gründen deshalb eine Stiftung. Hierzu eine nicht abschliessende Aufzählung gemeinnütziger Zwecke von allgemeinem Interesse: Bildung und Forschung, Sozialwesen, Kultur und Freizeit, Umweltschutz und Gesundheitswesen.

 

Nichtsdestotrotz sollten angehende Stifter sorgfältig prüfen, ob es in dem von ihnen identifizierten Bereich überhaupt eine eigenständige Stiftung braucht. Eventuell lässt sich diese Idee durch eine Spende oder durch eine unselbstständige Stiftung, eine sogenannte Unterstiftung, leichter umsetzen.

 

Stiftungszweck

Aus den gefassten Gedanken bezüglich Vision und Mission wird der Stiftungszweck – Kernstück einer Stiftung – ausgearbeitet. Das ist leichter gesagt als getan. Einerseits soll der Zweck die Intention des Stifters klar zum Ausdruck bringen. Andererseits möchte sich der Stifter zumindest zu Lebzeiten einen gewissen Freiheitsgrad bewahren, um die Ausrichtung der Stiftung gegebenenfalls anpassen zu können. Denn nachträgliche Änderungen am Zweck sind aufwendig. Für die Zweckformulierung gilt: so konkret wie nötig, so flexibel wie möglich.

 

Planung

In der Konkretisierungsphase ist unter anderem zu klären, wie viel Vermögen der Stiftung – unter Berücksichtigung der eigenen Vermögens- und Nachlassplanung – geschenkt werden kann. Als klein gilt eine Stiftung mit einem Vermögen von bis zu CHF 10 Mio. Bei einem Vermögen zwischen CHF 10 und 50 Mio. ist die Stiftung mittelgross und ab CHF 50 Mio. wird sie als gross eingestuft. Die meisten Aufsichtsbehörden verlangen ein Mindestkapital von CHF 50'000, wobei neben Bargeld auch Sachwerte eingebracht werden können.

 

Diese Phase wirft auch Fragen zur Organisation und zur Finanzierung der Stiftung auf. Der Stiftungsrat als wichtigstes Organ und Gesicht der Stiftung, soll mit Menschen besetzt werden, die sowohl unabhängig als auch engagiert sind und die Ziele der Stiftung mittragen. Unter anderem ist er verantwortlich für die Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens. Es ist auch wichtig, eine breite Palette an Kompetenzen im Team zu haben, wie zum Beispiel Fundraising-Erfahrung, Projektmanagement und Kommunikationsfähigkeiten. Eine der grössten Herausforderungen einer Stiftung kann darin bestehen, die Öffentlichkeit über die Arbeit der Stiftung zu informieren und für sich zu gewinnen. Es ist wichtig, klar und effektiv zu kommunizieren, um sicherzustellen, dass die Reichweite und Wirkung der Stiftung erhöht werden. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Finanzierung einer Stiftung. Es ist von Vorteil, sowohl kurzfristige als auch langfristige Finanzierungspläne zu entwickeln, um sicherzustellen, dass die Stiftung auf stabilem finanziellem Fundament steht. Nebst einer geeigneten Anlagestrategie erfolgt dies mittels Spenden, Sponsoring, staatlicher Förderung und anderen Finanzierungsquellen. Nicht nur bei Stiftungen, die zu Beginn niedrig alimentiert sind, ist eine Finanzierungsplanung essentiell. Gemäss dem Swiss Foundation Code gibt es eine grosse Anzahl kleiner Stiftungen, die ihre Förderleistungen praktisch stillgelegt haben. 

 

Umsetzung

Schliesslich geht es in der letzten Stufe um die eigentliche Errichtung der Stiftung. Der Stifter hat durch die Stiftungsurkunde seinen Willen zur Errichtung der Stiftung zu bekunden, das zu widmende Vermögen festzulegen, den Stiftungszweck anzugeben und den Stiftungsrat zu ernennen. Grundsätzlich wird die Stiftungsurkunde und das Reglement bei der Aufsichtsbehörde und der Steuerbehörde vorgeprüft. Abschliessend wird die Stiftung ins Handelsregister eingetragen.

 

Unsere Dienstleistungen

Bei Baumann & Cie findet sich viel Wissen im Umgang mit Stiftungen. Wir blicken auf mehrere Jahrzehnte Arbeit für gemeinnützige Stiftungen zurück. Ob sich zur Verfolgung eines gemeinnützigen Zwecks die Gründung einer Stiftung lohnt und unter welchen Voraussetzungen eine Stiftung errichtet werden kann, klären wir in einem ersten Gespräch mit unserem Kunden. In diesem Gespräch beraten wir den angehenden Stifter zu sämtlichen stiftungsrechtlichen Themen. Ist dieser entschlossen, eine Stiftung zu gründen, unterstützen wir den angehenden Stifter bei der Errichtung der Stiftung beziehungsweise bei der Ausarbeitung des Stiftungsreglements und der Statuten. Auch agieren wir als Bindeglied zu Behörden und Notaren. Ausserdem unterstützen wir die Stiftung bei der Vermögensbewirtschaftung, bei der Mitarbeit in Stiftungsräten oder im Bereich der Administration und Abwicklung. Auch in diesem Gebiet haben wir unsere hauseigenen Experten, wobei wir unsere umfassenden Dienstleistungen in Form der Wertschriftenbuchhaltung, Führung der gesamten Finanzbuchhaltung oder sogar in der Begleitung der Revision anbieten können.

 

Stiftungen in allen Grössen zählen bereits heute zu unserer Kundschaft. Gerne unterstützen wir auch Sie.

 

Giorgio Righini
Senior Legal Counsel

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