Das fast hundertjährige schweizerische Erbrecht wird revidiert und tritt voraussichtlich 2023 in Kraft. Die Revision des Erbrechts trägt den modernen Beziehungs- und Familienformen besser Rechnung und erweitert die Verfügungsfreiheit des Erblassers über sein Vermögen deutlich.
Aufgrund der inhaltlichen Tragweite und der Gefahr einer «Versenkung» der Vorlage durch das Parlament, ist die Totalrevision vom Bundesrat in zwei Etappen aufgeteilt worden. Eine zentrale Massnahme der ersten Etappe ist die Verkleinerung der Pflichtteile. In der zweiten Etappe geht es vor allem um Erleichterungen der Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen. Nachfolgend werden einige zentrale Aspekte dieser Reform beleuchtet, die auch Sie persönlich betreffen könnten.