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Steuern, Vorsorge

Als Unternehmer die Altersvorsorge verbessern und Steuern sparen

Durch massgeschneiderte Vorsorgelösungen lassen sich Steuern sparen, das Alterskapital erhöhen und die Absicherung für Unternehmer und Mitarbeitende verbessern. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Vorsorgestrategie optimal gestalten können – für mehr Sicherheit und Flexibilität in der Zukunft.

4 Min.

Als Unternehmer die Altersvorsorge verbessern und Steuern sparen

«Meine Unternehmung ist meine Altersvorsorge». Immer wieder hört man diese Aussage von Firmeninhabern/innen. Doch was ist, wenn zum Beispiel der erwartete Verkaufspreis am Markt nicht realisiert oder kein Unternehmensnachfolger/in gefunden werden kann? Wurde in diesem Kontext die eigene Altersvorsorge vernachlässigt, so kann dies zu finanziellen Schwierigkeiten für den dritten Lebensabschnitt des Unternehmers oder der Unternehmerin führen. 

 

Eine gute private Altersvorsorge kann zu mehr Handlungsspielraum im Zusammenhang mit der Übergabe der eigenen Unternehmung führen. Man ist beispielsweise nicht zwingend auf einen zu hohen Verkaufspreis angewiesen. Sie als Unternehmer/in können nicht nur Ihre eigene Vorsorgesituation entscheidend beeinflussen, sondern auch diejenige Ihrer Mitarbeitenden. Eine gute Vorsorgelösung ist also nicht nur für Sie von äusserster Wichtigkeit, sondern auch für Ihre Arbeitnehmenden und für die Attraktivität des Arbeitgebers am Arbeitsmarkt. 

 

Mit einer guten Vorsorgelösung erhöhen Sie nicht nur Ihr Alterskapital, sondern Sie können auf privater wie auch auf Seite der Gesellschaft kurzfristig als auch langfristig Steuern sparen. Im Gegensatz zu Ihren Angestellten haben Sie den grossen Vorteil, dass Sie beispielsweise Ihren Lohn oder die Höhe der Sparbeiträge Ihres Vorsorgeplanes selber bestimmen können. Ihr Gestaltungsspielraum bezüglich der ganzheitlichen Steueroptimierung ist sehr gross. Selbstverständlich müssen die fünf Grundsätze der beruflichen Vorsorge wie Angemessenheit, Kollektivität, Gleichbehandlung, Planmässigkeit und das Versicherungsprinzip stets eingehalten werden. 

 

Mit einer optimalen Vorsorgelösung Steuern sparen

Wie bereits erwähnt, können Sie als Unternehmer/in mit einer optimalen Vorsorgelösung (Kadervorsorge) Steuern auf privater wie auch auf Seite der Gesellschaft sparen. Die jährlichen Sparbeiträge zu Gunsten des Alterskapitals können bis zu 25 Prozent vom versicherten Jahreslohn (maximal CHF 907’200) betragen. Die Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse sind geschäftsmässig begründeter Aufwand und können vollumfänglich der Erfolgsrechnung belastet werden. Das heisst, je höher die Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse sind, desto weniger hoch ist der zu versteuernde Gewinn beziehungsweise das Kapital auf Seite der Gesellschaft. Auch bei der privaten Steuerzahllast wirkt sich eine Erhöhung der Sparbeiträge positiv aus. Nebst dem voraussichtlich höheren Alterskapital wird der zu versteuernde Nettolohn aufgrund der höheren Arbeitnehmerbeiträge tiefer ausfallen. Durch die Erhöhung Ihrer Sparbeiträge wird ein enormes Einkaufspotential geschaffen. Denn die Pensionskasse rechnet aus, wie viel Alterskapital Sie hätten, wenn Sie seit dem 25. Altersjahr die neuen Sparbeiträge einbezahlt hätten. Ist das errechnete reglementarisch maximale Altersguthaben höher als das aktuelle, so besteht ein Einkaufspotential. 

 

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse

Wurde durch den neuen Vorsorgeplan die Einkaufsmöglichkeit erhöht, so hat man die Möglichkeit, diese Lücken bis zur Pension zu schliessen. Freiwillige Pensionskasseneinkäufe erhöhen das Alterskapital und können vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Aufgrund der Steuerprogression sollten Sie den Einkaufsbetrag über mehrere Jahre verteilt einbezahlen. Die höchste Rendite wird durch Einkäufe in den Jahren kurz vor der Pension erzielt. Möchten Sie das Guthaben aus der Pensionskasse als Kapital beziehen, so gilt es, die 3-jährige Sperrfrist zu beachten. Freiwillige Einkäufe müssen deshalb zwingend drei Jahre vor dem gewünschten Pensionsalter getätigt werden, ausser Sie beziehen das Altersguthaben in Rentenform. 

 

Wird das Einkaufspotential mit jährlich gestaffelten Einkäufen irgendwann ausgeschöpft, so können Sie sich als Unternehmer/in immer noch den versicherten Jahreslohn erhöhen. Auch hier wird mit dem neuen versicherten Lohn die mögliche Freizügigkeitsleistung bis zum 25. Altersjahr zurück gerechnet. Selbstverständlich muss die Unternehmung diese höheren Personalkosten tragen können. 

 

Finanzierung der gestaffelten Einkäufe

Die Einkäufe können aus dem angesparten privaten Vermögen, dem Einkommensüberschuss oder auch mittels Dividende finanziert werden. Sie als Unternehmer/in können sich den erwirtschafteten Gewinn mittels einer Dividende ausbezahlen. Auf Stufe der Bundessteuer müssen Sie ab einer Firmenbeteiligung von über 10 Prozent nur 60 Prozent der ordentlichen Einkommenssteuer auf Dividendenzahlungen bezahlen. Die Besteuerung der Dividenden auf kantonaler Ebene ist unterschiedlich. Mit der qualifizierten Besteuerung wird die wirtschaftliche Doppelbelastung gemildert. Wenn jedoch ein offensichtliches Missverhältnis zwischen dem ausbezahlten Lohn und der ausgeschütteten Dividende vorliegt, so wird die Dividende von der Ausgleichkasse als Lohn umqualifiziert. Das heisst, es werden nachträglich Sozialversicherungsabgaben fällig. 

 

Optimierung der Gewinnsteuer durch Arbeitgeberbeitragsreserven

Die Erhöhung der Sparbeiträge beziehungsweise des versicherten Lohnes hat ganz nebenbei noch einen anderen positiven Nebeneffekt. Durch die höheren Sparbeiträge erhöhen sich auch die möglichen Arbeitgeberbeitragsreserven. Dies sind freiwillige Vorauszahlungen des Arbeitgebers an die Vorsorgeeinrichtung zur Deckung künftiger Arbeitgeberverpflichtungen. Der Bund und die meisten Kantone anerkennen Zuweisungen an die Arbeitgeberbeitragsreserven bis zum fünffachen des jährlichen Arbeitgeberbeitrages. Diese zum Voraus bezahlten Pensionskassenprämien können steuerlich vollumfänglich als Aufwand geltend gemacht werden. Durch die Abzugsfähigkeit der Arbeitgeberbeitragsreserven können diese dazu benutzt werden, den Gewinn beziehungsweise die Gewinn- und Kapitalsteuer in einem aussergewöhnlich guten Jahr zu reduzieren. 

 

Altersvorsorge für Selbstständige

Als Selbstständige müssen Sie sich nicht einer Pensionskasse anschliessen. Sie können einfachheitshalber jedes Jahr bis zu 20 Prozent Ihres Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen, jedoch maximal CHF 34'288 (Stand 2025) pro Jahr. Allerdings überwiegen die Vorteile einer Vorsorgelösung bei einer Pensionskasse, vor allem dann, wenn das Einkommen hoch ist. Die Steuerzahllast kann unter Umständen massiv reduziert werden. Der Firmeninhaber und die Firmeninhaberin können sich beispielsweise bei der Pensionskasse der Angestellten, des Berufsverbandes oder gar einer BVG-Auffangeinrichtung anschliessen. Sind Sie an einer Pensionskasse angeschlossen, so dürfen Sie nur noch maximal CHF 7'258 (Stand 2025) in die Säule 3a einzahlen. Das gesamte Alterskapital wird trotzdem höher sein. 

 

Unsere Dienstleistung

Eine Optimierung der Gesamtsituation bei Unternehmer/innen ist nur unter Einbezug verschiedener Aspekte wie zum Beispiel Steuern, Vorsorge oder auch der Nachfolgeplanung möglich. Sämtliche Themen müssen übergreifend betrachtet werden. Für eine ganzheitliche Beratung ist eine frühzeitige, gut durchdachte und vor allem exakte Planung unausweichlich. Jede Finanzplanung ist individuell und muss auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden abgestimmt werden. Wir als Privatbank mit der Kernkompetenz in der Vermögensverwaltung und Anlageberatung möchten Ihnen auch bei diesen wichtigen Fragen zur Seite stehen. 

 

Philippe Messerli
Steuer- und Vorsorgespezialist

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Philippe Messerli

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